Bußgeld wegen zu dichten Auffahrens auf der Autobahn
Herr F hat einen Anhörungsbogen mit Androhung eines Bußgeldbescheides bekommen wegen zu dichten Auffahrens. Er sei an dem Tag auf besagter Autobahn unterwegs gewesen, sei aber generell kein „Drängler“ weshalb ihn der Vorwurf sehr überrasche. In Absprache mit der Bußgeldstelle will sich Herr F zunächst das dem Vorwurf zugrundeliegende Video ansehen. Er meldet sich einen Tag später wieder. Auf dem Video sei klar erkennbar, dass das Auto vor ihm stark gebremst haben muss, da es durch das vorausfahrende Fahrzeug behindert wurde. Dafür sprechen die gemessene Geschwindigkeit und ein Lichthupesignal des vor ihm fahrenden Fahrzeugs. Mit den neuen Informationen kontaktiere ich erneut die Bußgeldstelle, die daraufhin von ihrem Vorwurf abläßt.